Diese Besonderheit im Förderprogramm ermöglicht Ihnen, sich jetzt aktiv in den Prozess einzuschalten und das Leben im Quartier selbst mitzugestalten und nachhaltig zu verbessern.
FOLGENDE ZIELE WERDEN VERFOLGT:
- Stärkung der Gemeinschaft und Aufbau des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes
- Förderung des Zusammenlebens im Stadtteil durch Integration
- Wachsende Verbindung der Menschen mit ihrem Wohnumfeld
- Verbesserung des Stadtteil-Images, der Kultur- und Bildungsangebote sowie der Freizeitmöglichkeiten vor Ort
WER KANN SICH MIT MASSNAHMEN BEWERBEN?
- Private Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger)
- Gruppen
- Vereine
- Sonstige lokale Institutionen
WELCHE PROJEKTE KÖNNEN UNTERSTÜTZT WERDEN?
- die die Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen und Organisationen fördern
- die die Selbsthilfe und das Bürgerengagement unterstützen und qualifizieren
- die eine erkennbare und nachhaltige Wirkung haben
- welche vor allem Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligten helfen
- die den Sanierungszielen der „Sozialen Stadt“ zugutekommen
- welche den Zielen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (kurz: „ISEK“) entsprechen
BEISPIELE FÜR FINANZIERBARE PROJEKTE
- Bepflanzung und Begrünung des Stadtquartiers
- Ausstattungsgegenstände (zum Beispiel Sitzbänke, Mülleimer) und Kunst im gemeinsam nutzbaren Raum
- Spiel- oder Sportgeräte
- Verschönerungsarbeiten an Gebäuden und im Wohnumfeld, die der Allgemeinheit zugutekommen (zum Beispiel Fassadenbilder)
- Maßnahmen, die Freiflächen nutzbar machen
- Anschaffung von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Arbeitsgeräte)
- Öffentlichkeitsarbeit
Von der Idee – zum Antrag – zur Realisierung!
Sie haben schon eine gute Idee für Ihren Stadtteil? Dann kann’s losgehen!
Prüfung und Gewährung: Ein Vergabegremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Quartiersmanagements und der Stadtverwaltung, prüft zeitnah die Förderfähigkeit. Parallel prüft ein Nachbarschaftsgremium die Anträge und spricht eine Empfehlung aus. Jeder Antrag wird vom Vergabegremium schriftlich bestätigt oder abgelehnt.
Wichtig: Sie dürfen Ihr Projekt erst nach Eingang der Bewilligung beginnen.
Durchführung: Nun kann Ihr Projekt gestartet und umgesetzt werden. Die Durchführung ist mit Fotos und einer schriftlichen Kurzbeschreibung zu dokumentieren. Außerdem sollte in geeigneter Form Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Hierzu berät und
unterstützt das Quartiersmanagement ebenfalls gern.
Finanzierung: Die Auszahlung an die Projektträgern erfolgt rückwirkend bei Vorlage der Originalrechnungen und Belege. Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss des Projektes vorgenommen werden.
Verwirklichen Sie Ihre Visionen! Der Verfügungsfonds macht‘s möglich!
Download 1: Infoflyer zum Verfügungsfonds
Download 2: Antragsformular Verfügungsfonds
Das Quartiersmanagement berät Sie bei Ihren Vorhaben und hilft Ihnen bei der Antragsstellung, Ausführung und Dokumentation Ihrer Ideen und Vorhaben.
Quartiersmanagement Stadtfeld
Quartierszentrum Stadtfeld
Triftäckerstraße 28
31135 Hildesheim
Telefon: 0170-4161941
Email:
Home: www.gwe-stadtfeld.de
Stadt Hildesheim
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Anna Arlinghaus
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121/301-3054
Email:
Home: www.stadt-hildesheim.de